Das Ausstellerservice der
Internationalen Gartenbaumesse 2011
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen, die einen wesentlichen Bestandteil
des Aussteller- Mietvertrages bilden, werden durch den Aussteller
bei Fertigung der Anmeldung vollinhaltlich u. rechtsverbindlich
zur Kenntnis genommen.
1. Öffnungszeiten der Messe
Die INTERN.
GARTENBAUMESSE 2011 findet von Donnerstag, 25. August - Montag,
29. August 2011 statt. Die Ausstellung ist von 9-18 Uhr geöffnet.
2. Platzmiete
Die Anmeldegebühr beträgt pro Aussteller € 80,– und
ist gleichzeitig mit der Platzmiete, bis spätestens 13. August
2011 auf das Konto 695 der Raiffeisenbank Tulln, zu entrichten.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Verzugszinsen
p. a. in Rechnung gestellt.
3. Anmeldung, Storno
Die Anmeldung
geschieht ausschließlich durch Einsendung der von der Messeleitung
ausgegebenen Anmeldeformulare. Anmeldeschluss ist der 14. Mai 2011.
Die vollzogene Anmeldung ist für den Aussteller bindend und
kann nicht zurückgezogen werden. Eine Zurückziehung ist
auch ausgeschlossen, wenn die Messeleitung die hinsichtlich der
Platzgröße und Platzart angemeldeten Wünsche nicht
voll befriedigen kann. Wenn die Messeleitung ausnahmsweise die
Zurückziehung einer Anmeldung bis 7 Tage vor Messebeginn annimmt,
hat der Aussteller eine Stornogebühr von 30 Prozent der Platzgebühr
zu entrichten. Bei späterem Storno sind 100 Prozent der Platzgebühr
zu entrichten.
4. Zulassung
Die Zulassung zur Ausstellung entscheidet
die Messeleitung, die die Annahme bestätigt. Der Messeleitung
steht es frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. Platzzuweisung
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die
Messeleitung. Während des Standaufbaues sind die Anweisungen
der Messeleitung genau zu beachten. Für etwaige Grabarbeiten
ist vor Aufbaubeginn die Bewilligung durch die Messeleitung einzuholen.
Die Wände und Böden der Hallen dürfen nicht bemalt,
beklebt oder beschädigt werden. Die gemieteten Plätze
sind vom Aussteller in gutem, reinen Zustand zu halten.
6. Ausstellerkarten
Die Ausstellerfirma erhält für jeden zugeteilten Platz
4 Ausstellerkarten, welche die Inhaber berechtigen die Ausstellungsanlagen
während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Zusätzliche
Ausstellerkarten sind bei der Messeleitung käuflich zu erwerben.
7. Werbung im Messegelände
Drucksachen und Werbemittel dürfen
nur innerhalb des gemieteten Standes, nicht aber in den Hallengängen
oder im Messegelände verteilt werden. Es sind nur messebezogene
Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen
gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen
oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Vergleichende
und Superlativ- Werbung ist unzulässig. Optische, sich bewegende
und akustische Werbemittel sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn
nicht belästigen und die messeeigene Lautsprecheranlage in
den Hallen nicht übertönen.
8. Untermiete
Die vermieteten
Ausstellungsplätze dürfen in keiner Form weiter- oder
untervermietet werden.
9. Wireless Internet
Es steht in allen Hallen und am Freigelände Mitte und Ost für Aussteller WIRELESS INTERNET (HOT SPOT) zur Verfügung. Die Betreibung von W-LAN ACCESSPOINTS von anderer Seite als der MESSE TULLN GmbH ist am gesamten Messegelände nicht gestattet.
10. Haftung und Versicherung
Der Veranstalter übernimmt
keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung
der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen
Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände.
Der Veranstalter ist zum Abschluss irgendwelcher Versicherungen
nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung
für sämtliche vom Aussteller, seinen Angestellten oder
Vertragspartnern am Messegelände abgestellten Sachen so auch
Fahrzeugen. Der Aussteller haftet seinerseits für etwaige
Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Vertragspartner
oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen
an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist
klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw. Abbauzeit hat jeder
Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit
seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände
sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesonders
nachts) vom Messestand zu entfernen und vom Aussteller selbst auf
eigenes Risiko zu verwahren. Der Veranstalter haftet nicht für
Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher
Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung
oder Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen
Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer
entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn.
Es wird daher den Ausstellern empfohlen, eine entsprechende Versicherung
abzuschließen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn
Schäden durch Mängel an Gebäuden oder Einrichtungen
des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt
nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich
herbeigeführt wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese
Voraussetzung zu beweisen. Aus dem Handeln oder Unterlassen anderer
Aussteller, deren Leuten oder Vertragspartnern kann der Aussteller
keinen wie immer gearteten An-spruch gegen den Veranstalter ableiten. Der Aussteller hat allfällige
Mängel bei sonstigem Verzicht unverzüglich schriftlich
zu rügen und dem Veranstalter die Möglichkeit zur Mängelbehebung
zu geben. Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich
dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten.
Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen
Messekatalog und/oder anderen Messedrucksorten wird keinerlei Haftung übernommen
(Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung,
etc). Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte
Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle
Verluste, für unrichtige oder verspätete Zustellung.
Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist
verboten.
11. Fahrzeugverkehr, Parkverbot
Innerhalb des Messegeländes
ist während der Ausstellungszeit allgemeines Parkverbot. Während
der Dauer der Ausstellung dürfen Fahrzeuge das Gelände
nur von 7- 8.30 Uhr und nach 18 Uhr befahren.
12. Feuerpolizeiliche
und sicherheitstechnische Einrichtungen
Hydranten, Feuerlöscher,
E-Schaltkästen, Gasabsperrhähne und Fluchtwege etc. sind
nicht zu verstellen oder zu beeinträchtigen. Das Verwenden
von offenem Feuer, Flüssiggas, Schweißgeräten und
funkenerzeugenden Maschinen ist in den Hallen streng verboten.
Dekormaterial für die Ausstellungsstände muss den feuerpolizeilichen
Vorschriften entsprechen.
13. Weisungen der Messeorgane
Die Aussteller
sind verpflichtet, den Organen der MESSE TULLN GmbH jederzeit das Betreten
der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen der Organe ist
von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten, widrigenfalls die
Räumung des Standes angeordnet werden kann.
14. Standräumung
Die Abräumung der Stände vor Schluss der Ausstellung
ist untersagt. Spätestens am 3. Tage nach Schluss der Ausstellung
muß die Räumung beendet sein, widrigenfalls die Messeleitung
berechtigt ist, die Güter auf Kosten des Ausstellers abräumen
und einlagern zu lassen. Alle Ausstellungsplätze sind dem
Vermieter bei Schluss der Räumungsfrist in dem gleichen Zustand
zurückzugeben, in dem sie gemietet wurden.
15. Strom- und
Wasseranschluss
Der Strombedarf ist im Anmeldeformular zu vermerken.
Die erforderlichen Vereinbarungsunterlagen werden dann dem Aussteller
zugesandt. Bei Wasserbedarf ist das Einvernehmen mit der Messeleitung
herzustellen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
für sämtliche aus der Teilnahme an der Ausstellung oder
durch den Besuch derselben entstehenden Verbindlichkeiten ist Tulln.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsort
Tulln vereinbart.
17. Reklamationen und Ansprüche
Reklamationen
betreffend das Ausmaß, die Ausgestaltung oder die Anordnung
der Ausstellungsplätze, sowie betreffend Strom- oder Wasseranschluss
können bei sonstigem Ausschluss aller diesbezüglichen
Ansprüche nur während der Dauer der Ausstellung bei der
Messeleitung angebracht werden. Etwaige sonstige Ansprüche
der Aussteller sind spätestens 3 Tage nach Schluss der Ausstellung
bei der Messeleitung anzumelden. Später erhobene Ansprüche
gelten als verjährt. Abmachungen jeder Art sind nur gültig,
wenn sie schriftlich festgelegt wurden.
18. Preisauszeichnung
Alle
ausgestellten Waren bzw. Preislisten und Kataloge müssen in € und
inklusive MWSt. ausgezeichnet sein. Die Preisauszeichnung muss
laut Bundesgesetzblatt Nr. 146 vom 19. 3. 1992 erfolgen.
19. Aufmachung
der Messestände
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch
die Messeleitung. Hiebei sind die Weisungen der Messeleitung einzuhalten.
Aufmachungen die dem guten Geschmack oder dem einheitlichen Stil
widersprechen, sind auf Anordnung der Messeleitung zu ändern.
Im Weigerungsfalle steht der Messeleitung das Recht zu, die Änderung
auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen. – Jeder
Aussteller hat seinen Stand mit seiner Firmenaufschrift nach Anweisung
der Messeleitung zu versehen. Der gemietete Platz muss am Eröffnungstage
um 8 Uhr früh bezogen und dementsprechend belegt sein und
dies während der Dauer der Ausstellung bleiben. – Für
etwaige Grabarbeiten ist vor Beginn der Ausstellung in der Messeleitung
die Bewilligung einzuholen. – Der Aussteller verpflichtet
sich, beim Verlassen des Platzes denselben im gleichen Zustand
zurückzustellen wie er ihn übernommen hat.
20. Anerkennung
Der Aussteller erklärt durch die Unterfertigung der Anmeldung,
die Teilnahmebedingungen vorbehaltlos und einverständlich
zur Kenntnis genommen zu haben. Der Aussteller anerkennt durch
seine Unterschrift das der MESSE TULLN GmbH zustehende Recht
der Selbsthilfe im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in den vorliegenden
Bedingungen enthaltenen Verbote.
21. Ausstellerkatalog
Es wird
ein offizieller Katalog herausgegeben, der den Ausstellungsbesuchern
als Führer und den Kaufinteressenten als Nachschlagewerk dient.
Eintragung ohne Gewähr.
Die Teilnahmebedingungen stehen Ihnen auch als Download zur Verfügung:
Download Teilnahmebedingungen IGM 2011 (PDF-Datei, 46 Kb)
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Für Fragen und Anmerkungen rufen Sie uns einfach an!
Ihr Team der MESSE TULLN GmbH Tel. +43 (0) 2272 624 030 |